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Hebammenhilfe

Jeder Frau steht die Hilfe durch eine Hebamme zu. Die Hebammenhilfe ist gesetzlich geregelt. Die Kosten trägt die Krankenkasse.

Hebammen können die Schwangerschaft feststellen, führen körperliche Untersuchungen durch, nehmen Blut ab, schreiben CTG’ s und stellen Bescheinigungen aus.
 

Das volle Spektrum

Die Hebammen, die mit mir in der Praxis tätig sind, und ich bieten das ganze Spektrum der Hebammenhilfe an.

Wir machen Vorsorgeuntersuchungen,
helfen bei Beschwerden,
leiten die natürliche Geburt und
überwachen das Wochenbett.
Der Gesetzgeber stattet die Hebamme mit allen Befugnissen für die regelrechte, d. h. normale Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett aus.
Bei Regelwidrigkeiten empfehlen wir ärztliche Hilfe.

Die Inhalte dieser Seite spiegeln meine persönliche Einstellung wieder. Meine Haltung orientiert sich an wissenschaftlicher Forschung. Sie wird beeinflusst durch die Fachzeitschriften der Hebammenschaft und europaweite Fortbildungen und Kongresse.
Ich besuche sehr gerne Tagungen und Fortbildungen und halte Kontakt zum Berufsverband.

Hebammen arbeiten unabhängig.
Meinungsverschiedenheiten der verschiedenen Disziplinen führen die Frauen manchmal ins Dilemma.
Seien Sie mutig und entscheiden Sie selbst, welcher angebotene Weg, Ihnen als der vernünftigste erscheint. Die Hebamme rät, Sie entscheiden in der Verantwortung für sich und Ihr Kind.

Hebammen leiten Geburten. Es besteht laut § 4 Hebammengesetz (HebG) die Hinzuziehungspflicht einer Hebamme. Zu jeder Geburt muss eine Hebamme gerufen werden. Nur Hebammen dürfen Geburten leiten. Ärzte sind für krankhafte Verläufe zuständig.

Eine Hebamme begleitet eine normale Geburt im Rahmen ihrer Kunst selbständig.

Fusszeile
(c) Dorothea Fritz *  Hebamme * Hohendießen 14 * 72160 Horb- Dießen * Tel.: 07482/929770 * Fax.: 07482/9297909
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